Camping Le Mus de Loup Allée de la ferme 17390 Ronce Les Bains 05 46 36 31 17 - 06 19 38 70 46 E-mail: lemusdeloup@wanadoo.fr  France  English Deutsch

Geschäftsordnung

Chien et loup 151

INTERNE REGELN DES CAMPINGPLATZES

ODER CARAVAN SOWIE RESIDENTIAL FREIZEITPARKS

 

Geschäftsbedingungen

 

1. Aufnahme- und Aufenthaltsbedingungen

Um einen Campingplatz betreten, sich niederlassen oder dort aufhalten zu dürfen, müssen Sie vom Verwalter oder seinem Vertreter autorisiert worden sein. Dieser ist verpflichtet, für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Ordnung des Campingplatzes sowie die Einhaltung der Anwendung dieser Geschäftsordnung zu sorgen.

Die Tatsache, dass Sie sich auf dem Campingplatz aufhalten, impliziert die Annahme der Bestimmungen dieser Ordnung und die Verpflichtung, sie einzuhalten.

Dort darf sich niemand niederlassen.

2. Polizeiformalitäten

Minderjährige ohne Begleitung ihrer Eltern werden nur mit schriftlicher Genehmigung von diesen zugelassen.

Gemäß Artikel R. 611-35 des Gesetzes über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und das Asylrecht ist der Manager verpflichtet, den Kunden mit ausländischer Staatsangehörigkeit bei der Ankunft eine individuelle Polizeiakte ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Insbesondere sind zu nennen:

  1. Name und Vornamen
  2. Geburtsdatum und-ort
  3. Die Nationalität
  4. Das übliche Zuhause.

Kinder unter 15 Jahren können in der Akte beider Elternteile aufgeführt werden.

3. Einrichtung

Unterkünfte im Freien und zugehörige Ausrüstung müssen an dem angegebenen Ort gemäß den Anweisungen des Managers oder seines Vertreters installiert werden.

4. Rezeption

Geöffnet von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 20.00 Uhr.

An der Rezeption finden Sie alle Informationen über die Dienstleistungen des Campingplatzes, Informationen über die Tankmöglichkeiten, die Sportanlagen, die touristischen Attraktionen der Umgebung und verschiedene Adressen, die sich als nützlich erweisen könnten.

Den Kunden steht ein System zur Erhebung und Bearbeitung von Reklamationen zur Verfügung.

5. Anzeige

Diese Geschäftsordnung hängt am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption aus. Es wird jedem Kunden gegeben, der es anfordert.

Bei klassifizierten Campingplätzen wird die Klassifizierungskategorie mit der Angabe Tourismus oder Freizeit und die Anzahl der Tourismus- oder Freizeitstellplätze angezeigt.

Die Preise der verschiedenen Dienstleistungen werden den Kunden unter den Bedingungen mitgeteilt, die auf Anordnung des für den Verbrauch zuständigen Ministers festgelegt wurden, und können an der Rezeption eingesehen werden.

6. Abreisebedingungen

Kunden werden gebeten, die Rezeption am Vortag über ihre Abreise zu informieren. Kunden, die vor den Öffnungszeiten der Rezeption abreisen möchten, müssen ihren Aufenthalt am Vortag bezahlen.

7. Lärm und Stille

Die Kunden werden gebeten, alle Geräusche und Gespräche zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten.

Tongeräte müssen entsprechend eingestellt werden. Tür- und Kofferraumverschlüsse sollten möglichst unauffällig sein.

Hunde und andere Tiere sollten niemals frei gelassen werden. Sie dürfen nicht auf dem Campingplatz zurückgelassen werden, auch nicht eingesperrt, in Abwesenheit ihrer Besitzer, die gesetzlich für sie verantwortlich sind.

Der Manager sorgt für die Ruhe seiner Kunden, indem er Zeiten festlegt, in denen absolute Stille herrschen muss.

8. Besucher

Nach Genehmigung durch den Verwalter oder seinen Vertreter können Besucher unter der Verantwortung der Camper, die sie empfangen, auf den Campingplatz eingelassen werden.

Der Kunde kann am Empfang einen oder mehrere Besucher empfangen. Die Dienstleistungen und Einrichtungen der Campingplätze sind für Besucher zugänglich. Die Benutzung dieser Geräte kann jedoch nach einem Tarif abgerechnet werden, der am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption ausgehängt werden muss.

Besucherautos sind auf dem Campingplatz verboten.

9. Verkehr und Parken von Fahrzeugen

Innerhalb des Campingplatzes müssen Fahrzeuge mit einer begrenzten Geschwindigkeit fahren.

Der Verkehr ist von 7:00 bis 23:00 Uhr erlaubt.

Auf dem Campingplatz dürfen nur Fahrzeuge verkehren, die den dort wohnenden Campern gehören. Auf den Stellplätzen, die üblicherweise von Unterkünften belegt werden, ist das Parken strengstens verboten, es sei denn, es wurde hierfür ein Stellplatz bereitgestellt. Das Parken sollte nicht stören

Traffic noch verhindern die Installation von Neuankömmlingen.

10. Kleidung und Aussehen der Einrichtungen

Jeder ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Sauberkeit, Hygiene und das Erscheinungsbild des Campingplatzes und seiner Einrichtungen einschließlich der sanitären Einrichtungen beeinträchtigen könnte.

Es ist verboten, Abwasser auf den Boden oder in die Dachrinnen zu werfen.

Das Abwasser ist vom Kunden in die dafür vorgesehenen Einrichtungen zu leiten.

Hausmüll, Abfälle jeglicher Art, Papiere, müssen in die Mülltonnen gegeben werden.

Das Waschen außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter ist strengstens untersagt.

Die Trocknung der Wäsche erfolgt bei Bedarf im gemeinsamen Trockner. Es wird jedoch bis 10 Uhr in der Nähe der Unterkunft geduldet, sofern es diskret ist und die Nachbarn nicht stört. Es sollte niemals aus Bäumen hergestellt werden.

Bepflanzung und Blumenschmuck sind zu respektieren. Es ist verboten, Nägel in Bäume zu schlagen, Äste zu schneiden, Plantagen anzulegen.

Es ist nicht erlaubt, den Standort einer Anlage mit eigenen Mitteln abzugrenzen oder den Boden aufzugraben.

Jegliche Reparatur von Schäden an der Vegetation, den Zäunen, dem Boden oder den Einrichtungen des Campingplatzes liegt in der Verantwortung des Autors.

Der während des Aufenthalts genutzte Stellplatz muss in dem Zustand gehalten werden, in dem der Camper ihn beim Betreten des Geländes vorgefunden hat.

11. Sicherheit

11.1. Feuer

Offenes Feuer (Holz, Kohle etc.) ist strengstens verboten. Kocher sollten in gutem Betriebszustand gehalten und nicht unter gefährlichen Bedingungen verwendet werden.

Im Brandfall sofort die Geschäftsleitung benachrichtigen. Bei Bedarf können Feuerlöscher verwendet werden.

Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich an der Rezeption.

11.2. Flug

Die Direktion ist für die im Büro deponierten Gegenstände verantwortlich und hat eine allgemeine Überwachungspflicht für den Campingplatz. Der Camper behält die Verantwortung für seine eigene Einrichtung und muss dem Verwalter die Anwesenheit jeder verdächtigen Person melden. Kunden werden gebeten, die üblichen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Ausrüstung zu treffen.

12. Spiele

In der Nähe der Einrichtungen darf kein gewalttätiges oder störendes Spiel organisiert werden.

Der Besprechungsraum kann nicht für hektische Spiele genutzt werden.

Kinder sollten immer unter der Aufsicht ihrer Eltern sein.

13. Tote Garage

Es dürfen keine unbesetzten Geräte am Boden gelassen werden, nur nach Zustimmung der Geschäftsleitung und nur an dem angegebenen Ort. Dieser Service kann kostenpflichtig sein.

14. Verstoß gegen die Geschäftsordnung

Für den Fall, dass ein Bewohner den Aufenthalt anderer Nutzer stört oder die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung nicht beachtet, kann der Verwalter oder sein Vertreter, wenn er es für erforderlich hält, diesen mündlich oder schriftlich auffordern, die Störungen zu beenden . . .

Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen die Geschäftsordnung und nach Aufforderung durch den Geschäftsführer, diese einzuhalten, kann dieser den Vertrag kündigen.

Im Falle einer Straftat kann der Geschäftsführer die Polizei hinzuziehen.

 

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